Kinder- und Jungendschutzkonzept

  1. Warum gibt es dieses Konzept?

Kinder und Jugendliche sollen sich in unserem Verein sicher, respektiert und wohlfühlen.

 

Unser Ziel ist es:

  • Kinder und Jugendliche zu schützen
  • klare Regeln für Trainer*innen und Betreuer*innen zu haben
  • Probleme früh zu erkennen
  • bei Sorgen oder Verdacht richtig zu handeln

Jeder Mensch hat ein Recht auf:

  • Respekt
  • Sicherheit
  • eigene Grenzen

Diese Regeln gelten für Trainer*innen, Betreuer*innen, Vorstand, Eltern und Mitglieder.

 

  1. Unsere Grundhaltung

In unserem Verein gilt:

  • Wir behandeln uns freundlich und respektvoll
  • Grenzen werden akzeptiert
  • Niemand wird zu etwas gezwungen
  • Probleme dürfen immer angesprochen werden
  • Trainer*innen und Betreuer*innen sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche

Das bedeutet:

  • fairer Umgang
  • respektvolle Sprache
  • Alle Trainer*innen sind Vorbild – im Verhalten, in der Sprache und im Umgang mit Alkohol, Nikotin und anderen Substanzen
  • Wegschauen wird nicht toleriert. Hinweise werden ernst genommen

 

 

  1. Schutz vor sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt bedeutet, wenn jemand körperliche oder

 persönliche Grenzen verletzt.

Diese können sein:

  • unerwünschte Berührungen (z. B. Umarmungen, Anfassen beim Training nur wenn notwendig und erklärt)
  • Zwang
  • unangenehme Nachrichten oder Bilder
  • Kommentieren von Körpern und Äußerlichkeiten in jeglicher Art
  • Rassismus in jeglicher Form

Unser Verein achtet besonders darauf, dass so etwas nicht passiert.

Der Selbstverpflichtungsvertrag (Anlage1) wird jährlich und ggf. bei Veranstaltungen schriftlich angenommen und aktualisiert.

3.2 Schulung & Sensibilisierung

Jährliche Schulung für alle, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, zu Themen wie:

  • Nähe & Distanz
  • Grenzachtung
  • Anzeichen von Missbrauch
  • richtigem Verhalten bei Verdachtsfällen

Auch Kinder lernen altersgerecht:

  • dass sie Nein sagen dürfen
  • dass ihr Körper ihnen gehört
  • dass sie Hilfe holen dürfen

3.3 Schutzmaßnahmen

  • Einsicht des erweiterten Führungszeugnisses (alle 3 Jahre einreichen) aller Trainer*innen und Zeltlagerbetreuer*innen ab 14 Jahren
  • Unterschrift der SVV des NCV
  • Klare Aufsichtspflichten bei Training, Umzügen, Auftritten und Fahrten
  • Getrennte Umkleiden nach Geschlecht und Alter, sofern möglich
  • Keine Einzeltrainings oder Einzelgespräche ohne Sichtkontakt zu anderen

 

 

  1. Prävention von Alkohol- und Drogenmissbrauch

4.1 Grundsätze

Null-Toleranz für Alkohol und andere Suchtmittel bei:

  • Kindern und Jugendlichen
  • Während der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol und anderen Suchtmitteln erwartet sowie der Verzicht dringend empfohlen
  • Für die erforderliche Anzahl an Aufsichtspersonen (passend zur jeweiligen Kinderanzahl) wird während der sämtlicher Veranstaltungen Sorge getragen

4.2 Vorbildfunktion

  • Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit treten während der Aufsichtspflicht auch bei Faschingsveranstaltungen verantwortungsvoll auf
  • Kein Verharmlosen von Alkohol oder anderen Suchtmitteln („gehört halt dazu“)

4.3 Aufklärung

Sensibilisierung aller Jugendarbeit tätigen

  • Vorbildfunktion im Umgang mit Alkohol und anderen Suchtmitteln
  • Wahrung persönlicher Grenzen (kein unangemessener Körperkontakt)
  • Achtsamer Umgang zur Vermeidung von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit Social Media
  • Umgang mit Gruppendruck und Unterstützung beim „Nein sagen“
  • Zusammenarbeit mit Eltern und ggf. externen Fachstellen (Jugendberatung, Suchtprävention)

 

  1. Beschwerde- & Meldewege

5.1 Ansprechpersonen

  • In unserem Verein gibt es zwei Jugendschutzbeauftragte, die jederzeit per E-Mail kontaktiert werden können: jugendschutz@ncv-selau.de
  • Jedes Vereinsmitglieder wird über die aktuellen Jungendschutzbeauftragten informiert
  • Frauennotruf Erlangen, Kinderschutzbund Nürnberg, Jugendamt Forchheim, Polizei etc.
  • Das Hilfezeichen (Notgeste[1])

5.2 Vorgehen bei Verdacht

  • Ruhe bewahren, zuhören
  • Keine eigenen Ermittlungen anstellen. Stattdessen soll umgehend eine Vertrauensperson angesprochen werden (z.B Trainer*innen, Betreuer*innen, Jugendschutzbeauftragte)
  • Dokumentation der Beobachtungen
  • Informieren des Vorstands und ggf. externer Fachstellen
  • Schutz des betroffenen Kindes hat oberste Priorität
  • Jeder Hinweis, unabhängig vom Alter der mitteilenden Person, wird ernst genommen und entsprechend verfolgt

 

  1. Einbindung der Eltern
  • Transparente Kommunikation über Regeln und Abläufe
  • Informationsflyer für Eltern und Kinder zum Thema Prävention
  • Offene Ansprechpartner*innen bei Sorgen oder Beobachtungen (Siehe 5.1)

 

  1. Evaluation & Weiterentwicklung
  • Jährliche Überprüfung des Konzepts
  • Anpassung bei neuen Erkenntnissen oder Vorfällen
  • Feedback von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Trainer*innen – auch anonym

Der anonyme „Sage-was-ich-denke“-Bogen wird jährlich ausgeteilt und in einem Kummerkasten eingesammelt.

 

  1. Konsequenz

8.1 Erwachsene Personen

Bei Missachtung der Regeln von Erwachsenen ist die Konsequenz über den Jugendschutz geregelt. Zudem wird der Vorstand unverzüglich benachrichtigt.

8.2 Kinden und Jugendliche

Konsequenzen bei Vorfällen von Kindern und Jugendlichen werden von Trainerinnen und den Jugendschutzbeauftragten besprochen und umgesetzt.

Dieses Konzept dient dem Schutz Kinder- und Jugendlicher vor sexualisierte Gewalt sowie Drogen- und Alkoholmissbrauch und weiterer Fehlverhalten im Neunkirchner Carnevals Verein

 

 

Anlage 1

Selbstverpflichtungsvertrag für Trainer*innen, Betreuer*innen

und weiterer Mitwirkenden

Dieser Verhaltenskodex hilft dabei, Kinder und Jugendliche zu schützen und einen respektvollen Umgang im Verein zu sichern.

Mit der Unterschrift bestätigen Trainer*innen, Betreuer*innen und weitere Mitwirkenden, dass sie diese Regeln einhalten.

  1. Respektvoller Umgang

Ich verhalte mich gegenüber Kindern und Jugendlichen:

  • freundlich
  • respektvoll
  • wertschätzend

Kommentieren von Körpern in jeglicher Art ist zu vermeiden.

Beleidigungen, diskriminierende oder sexuelle Kommentare und Handlungen sind verboten.

  1. Körperkontakt
  • Körperkontakt erfolgt nur, wenn er notwendig ist (z.B. Hilfestellung)
  • Kinder entscheiden selbst, ob sie Nähe möchten
  • Es gilt: so viel wie nötig, so wenig wie möglich
  1. Einzeltraining oder Einzelgespräche

Wenn möglich gilt das „Sechs-Augen-Prinzip“:

  • eine weitere Person ist in der Nähe
  • oder Türen bleiben offen
  1. Umkleiden und Privatsphäre
  • Die Intimsphäre von Kindern wird respektiert.
  • Trainer*innen ziehen sich nicht gemeinsam mit Kindern um.
  • Foto- oder Videoaufnahmen in Umkleiden sind verboten.

 

 

  1. Geschenke
  • Einzelne Kinder werden nicht bevorzugt.
  • Geschenke erfolgen nur im transparenten und fairen Rahmen.
  1. Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum

Trainer*innen und Betreuer*innen haben eine Vorbildfunktion.

  • Während der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol und anderen Suchtmitteln erwartet sowie der Verzicht dringend empfohlen
  • Für die erforderliche Anzahl an Aufsichtspersonen (passend zur jeweiligen Kinderanzahl) wird während der sämtlicher Veranstaltungen Sorge getragen
  • Alkohol, Nikotin und Drogen dürfen gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht verharmlost oder positiv dargestellt werden.
  • Besonders mit dem Tragen meiner Vereinskleidung verpflichte ich mich Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum von Minderjährigen zu verhindern
  1. Übernachtungen und Zeltlager
  • Kinder und Betreuer*innen übernachten nicht gemeinsam in einem Zimmer/Zelt.
  • Es wird auf eine geschlechtergetrennte Unterbringung
  1. Kommunikation
  • Kommunikation erfolgt respektvoll und altersgerecht.
  • Private Nachrichten an Kinder sind zu vermeiden.
  • Vereinskommunikation erfolgt transparent.
  1. Verantwortung

Wenn ich eine Grenzverletzung bemerke:

  • melde ich dies dem Vorstand oder einer Vertrauensperson.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht immer an erster Stelle.

(Hilfe-Handzeichen oder Notgeste ist eine Ein-Hand-Geste, mit der eine Person anderen bei Sichtkontakt und auch über eine elektronische Bildverbindung – zeigt, dass sie sich bedroht fühlt und Hilfe benötigt.)